TÄTIGKEITSBEREICHE
Ihre Visionen werden durch unsere Verträge Wirklichkeit
In all unseren Tätigkeitsfeldern steht die Vertragsgestaltung im Vordergrund. Soweit nicht nur ein kurzfristiger Leistungsaustausch erfolgt (Beispiel: Kauf einer bezugsfertigen Eigentumswohnung), sorgen unsere Regelungen dafür, dass mittel- oder langfristige Kooperationen im passenden vertragsrechtlichen Rahmen in der Praxis funktionieren.
Daher liegt ein Schwerpunkt unserer Regelung in der Konfliktvermeidung. Denn der gewonnene Konflikt ist stets die zweitbeste Lösung gegenüber dem vermiedenen Konflikt. Wenn sich der Konflikt nicht vermeiden lässt, dann setzen wir alles daran, ihn zu gewinnen.
Aus Gründen der Vertraulichkeit bitten wir um Verständnis, dass wir in den einzelnen Tätigkeitsfeldern nur sehr vereinzelt Referenzen nennen können und uns auch dabei auf Projekte beziehen, die schon vor längerer Zeit erfolgreich abgeschlossen wurden.
BAURECHT
Bauvertragsrecht
PPP und sonstige
Betreibermodelle
Projektbegleitendes Lösungsmanagement
Wir passen unsere Vertragsregelungen an das Projekt an - nicht umgekehrt. Ob wir daher den Bauvertrag neu erstellen, vorhandene Vertragsmuster verbessern oder bereits abgeschlossene Verträge ergänzen bzw. an Projektänderungen anpassen - es sind immer maßgeschneiderte Lösungen.
Dies für Bauprojekte jeglicher Größe - vom Einfamilienhaus bis zum komplexen Großprojekt.
Dabei erbringen wir sämtliche Leistungen rund um den Bauvertrag. Von der Formulierung der Vertragsbedingungen für eine Ausschreibung über die Verhandlung der Verträge, die Begleitung des Abschlusses und die laufende beratende Vertragsbegleitung während des Projektes bis hinein in den Betrieb des Projektes.
Wir decken nicht nur das breite Spektrum von Einzelvergaben über General- und Totalunternehmerverträge ab, sondern auch alle Konsulenten - von den Leistungen des Architekten über Generalplaner, Örtliche Bauaufsicht und Projektsteuerung bis hin zu Mischformen und Sonderlösungen.
Dr. Rudolf Lessiak hat seit vielen Jahren einen Lehrauftrag zur Vertragsgestaltung im Baurecht an der rechtswissenschaftlichen Fakultät, sodass für regen Austausch zwischen Praxis und akademischem Zugang gesorgt ist.
In jüngerer Zeit befassen wir uns intensiv mit den Einflüssen der Digitalisierung auf das Bauvertragsrecht - von komplexen Anforderungen wie Building Information Modeling (BIM) bis hin zum Einsatz digitaler Werkzeuge in der täglichen Praxis des Bauprojekts.
Unser erstes Projekt in diesem Bereich war zugleich das erste PPP-Projekt im Straßenbau in Österreich: Die Umfahrung Ebelsberg bei Linz.
Seit damals fasziniert uns die Vielfalt der Erscheinungsformen, in denen solche Projekte auftreten, um letztlich finanzierbar zu werden.
Ob wir - in Abstimmung mit Experten der Finanzierung und der Vergabe solcher Projekte - die vertragsrechtlichen Grundlagen für die Ausschreibung des höherrangigen Straßennetzes in der Ostregion ausarbeiten durften, zwei Tiefgaragenprojekte in Wien vertragsrechtlich begleitet haben oder in einer Vielzahl unterschiedlichster Kooperationen zwischen öffentlichen Auftraggebern mit der Privatwirtschaft die Vertragsgestaltung vornahmen - kein Projekt glich dem anderen.
Dass all diese Projekte dennoch derselben Grundstruktur folgen, die wiederum die Vertragsgestaltung prägt, ist Kernthema der Vorlesung „Betreibermodelle in der Bauwirtschaft“, die Dr. Rudolf Lessiak in jedem Wintersemester an der rechtswissenschaftlichen Fakultät hält.
Claims und andere Konflikte werden dann zur massiven Belastung des Projekts, wenn sie nicht rasch und effizient gelöst, sondern durch das Projekt bis zu seinem Ende mitgeschleppt werden.
Wir liefern die vertraglichen Werkzeuge, um vorrangig folgende Ziele zu erreichen:
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Vorbeugende Vermeidung von Claims. Noch bevor aus dem Konflikt ein Claim wird, sollte er bereits erledigt sein.
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Reduktion des Aufwandes bei Ablaufstörungen und Nachträgen ohne Belastung des Projektablaufs.
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Rasche Abarbeitung und sachgerechte Reduktion von Mehrkostenforderungen.
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Zahl und Gewicht der Konflikte bei Projektende (Konfliktkosten!) gegen Null.
Durch die laufende Abarbeitung potentieller Konflikte und den Wissenstransfer zur Vermeidung der Wiederholung von Fehlern, werden die Kosten massiv reduziert, das Projekt beschleunigt und der Streitaufwand in Richtung Null reduziert.
Dass dies in der Praxis erfolgreich möglich ist, haben wir von Großprojekten (z.B. Kraftwerksbau) über mittelgroße Projekte (Konferenzgebäude, medizinische Versorgungseinrichtungen) bis zu Kleinprojekten bewiesen.
Ob wir bereits in der Planungsphase oder erst in ein bereits laufendes Projekt einsteigen - unsere Regelungen tragen (inzwischen im Zusammenspiel mit digitalen Werkzeugen) dazu bei, dass Abweichungen des Vertrags-Ist vom Vertrags-Soll (Sollte) zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgearbeitet werden.
GESELLSCHAFTSRECHT:
Gesellschaftsrecht und komplexe Kooperationsverträge
Unsere Tätigkeit umfasst Gesellschaftsgründungen (Erstellen von Gesellschafts- und Syndikatsverträgen), Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen) und Unternehmenskäufe inklusive der beratenden Begleitung bei Due Diligence.
Dabei ist liegt der Schwerpunkt unserer Praxis in GmbH-Gründungen, Verhandlung und Abfassung von Abtretungsverträgen sowie der Beratung im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.
Bei auftretenden Interessensdivergenzen in bestehenden Gesellschaften bearbeiten wir die juristischen Aspekte mit dem Ziel, einer konsensorientierten Lösung für alle Beteiligten im Regelfall so erfolgreich, dass auch in solchen Konflikten die Einschaltung von Gerichten (nahezu) nie notwendig wird.
Schließlich ist jede Art von Kooperationsvertrag – sei es zwischen Hoheitsträgern untereinander oder zwischen Hoheitsträgern und Gesellschaften der Privatwirtschaft – ein seit vielen Jahren in zahlreichen Projekten von uns betreutes Gebiet. Auch hier im Regel-fall von der internen Strukturierung der Kooperation über die Kontaktnahme und Verhandlungen mit Kooperationspartnern und den Abschluss des Kooperationsvertrages bis hin zu seiner laufenden Betreuung.
IMMOBILIEN:
Die Beratung rund um den Erwerb, den Verkauf oder die sonstige Verwertung (Beispiel: Baurecht) einer Immobilie oder Liegenschaft gehört ebenso zu unseren Tätigkeiten wie die Begleitung und treuhändische Abwicklung von Immobilientransaktionen (Wohnungen im Wohnungseigentum, Zinshäuser, Einfamilienhäuser, Grundstücke, etc.) - sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich einschließlich der vertraglichen Gestaltung hierzu.
Unser Leistungsspektrum beginnt mit der Beratung in einzelnen Fragen des Bestandsrechts, geht über die individuelle vertragliche Gestaltung von Bestandverträgen und reicht bis hin zu sämtlichen Tätigkeiten sowohl im außerstreitigen (einschließlich Schlichtungsstelle) als auch in streitigen Verfahren vor Behörden und Gerichten zur Durchsetzung (oder Abwehr) von Ansprüchen im Zusammenhang mit Bestandverhältnissen.
All dies sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich.
Von Einzelfragen zwischen Vermieter und Mieter in einem konkreten Bestandvertrag über die Ausarbeitung von Vertragsmustern für Wohnbauträger bis hin zur Verfassung und Betreuung einheitlicher Bestandverträge in Einkaufszentren (unter anderen seit vielen Jahren für die beiden größten Einkaufszentren Österreichs), ist uns in diesem Bereich kein Thema fremd.
Ein Schwerpunkt dieser Tätigkeit sind Bauträgerprojekte jeglicher Art und Größe. Dazu zählt die umfassende rechtliche Begleitung dieser Projekte vom Ankauf der Liegenschaft bis zum Abverkauf der einzelnen Objekte (einschließlich Begründung von Woh-nungseigentum, treuhändischer Abwicklung des Ankaufs und der Abverkäufe, Durchführung von Parifizierungen, etc.).
Wir decken in diesem Bereich das gesamte juristische Leistungsspektrum ab. Von der Lösung konkreter Einzelfragen über die vollständige Abwicklung einzelner Projektabschnitte bis hin zur vollständigen Begleitung solcher Projekte von der Standortwahl über alle Leistungsvergaben und die Bauabwicklung bis zur Inbetriebnahme und Übergabe.
Entsprechend breit ist unsere Projekterfahrung. Sie reicht vom Einfamilienhaus über die vollständige Abwicklung mittelgroßer Projekte bis zur Mitwirkung an komplexen Großprojekten.
Beispiele sind:
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Konferenzgebäude M von der ersten Ausschreibung der Konsulentenleistungen über die gesamte Bauphase bis zur Inbetriebnahme und Übergabe an die VBO.
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Universitätsgebäude von Verhandlung und Abschluss des Totalunternehmervertrages bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes und der Vergabe des Betriebes einer Tiefgarage, die sich über drei selbständige, getrennt bebaubare Liegenschaften erstreckt.
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Standortwahl für den Campus WU beginnend mit dem Teilungsverfahren und den Ankauf der Liegenschaft bis hin zur Inbetriebnahme und die Überleitung in den laufenden Betrieb.
Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts steht im Vordergrund die Verfassung von Wohnungseigentumsverträgen und die Begründung von Wohnungseigentum.
Dies zwar nach im Markt anerkannten und seit vielen Jahren bewährten Standards, doch stets in jedem einzelnen Fall unter sorgfältiger Berücksichtigung aller Besonderheiten des konkreten Projekts.
Weiters betreuen wir die Vorbereitung und den Abschluss laufender Regelungen zwischen den Wohnungseigentümern bis hin zur Durchsetzung als auch Abwehr von Ansprüchen gegenüber Miteigentümern, Verwaltern, Nachbarn, etc.
Immobilien- und Liegenschaftsrecht
Miet- und Wohnrecht
Projektentwicklung mit Schwerpunkt Real Estate
Wohnungseigentumsrecht
WIRTSCHAFTSRECHT:
Wirtschaftsvertragsrecht
Vergaberecht und verwandte Materien
PLM und Schiedsverfahren
Was zwei oder mehr Personen im Wirtschaftsleben miteinander vereinbaren können, können wir vertraglich umsetzen.
Dabei ist uns kein Gebiet fremd. Exotische Beispiele sind der Export einer in Österreich entwickelten Software für den Industrieanlagenbau nach Südkorea samt der zugehörigen (inzwischen seit Jahren erfolgreich laufenden) Kooperationsvereinbarung mit zahlreichen Nebenabreden, wie Marketingabsprachen, Schulungsverpflichtungen, etc. oder ein Paket internationaler Verträge im Sportmanagement und Sponsoring.
Selbstverständlich sind Fälle aus „klassischen“ Anwendungsbereichen (Austauschverträge, komplexe Dienstleistungen, Kow-How-Transfer, etc.) häufiger bei uns anzutreffen.
Im Vergaberecht betreuen wir seit vielen Jahren in enger Kooperation mit Herrn Univ.-Prof. Aicher (meist komplexe) Vergabeverfahren für öffentliche Auftraggeber auf allen Ebenen.
Zwar stehen wir auch für die Abklärung vergaberechtlicher Einzelfragen zur Verfügung. Unser Schwerpunkt liegt jedoch in der vollständigen Abwicklung des Vergabeverfahrens – von der ersten Bekanntmachung bis zur rechtswirksamen Zuschlagserteilung. Dass in solche Fällen, in denen wir das Vergabeverfahren von Anfang an betreuen durften, noch kein Vergabeverfahren gescheitert ist (widerrufen werden musste oder vor den Rechtsschutzbehörden verloren ging), ist uns Ansporn, diesen Weg einer sowohl die Interessen (unseres) Auftraggebers als auch die Interessen der (potentiellen) Bieter ausgewogen zu berücksichtigen, weiter zu verfolgen.
Ebenfalls gemeinsam mit Herrn Univ.-Prof. Aicher betreuen wir auch dem Vergaberecht nahestehende Bereiche wie Beihilfenrecht oder auch Vergaben nach der PSO. Auch hier decken wir das gesamte Leistungsspektrum ab.
In allen Wirtschaftsfragen unterstützen wir die Herstellung eines konstruktiven Konsenses der Beteiligten im Wege des PLM (Projektbegleitendes Lösungsmanagement) und tragen zur Vermeidung oder Lösung von Konflikten bei. Dies mit Schwerpunkt in Bauprojekten, aber auch in allen anderen Bereichen - von gesellschaftsrechtlichen über mietrechtliche Themen bis hin zu Projektentwicklungen. Dabei werden wir stets im Team mit (von uns beigezogenen) „nicht - juristischen“ Fachleuten, bei Bauablaufstörungen meist mit einem Baubetriebswirt, tätig.
Schiedsverfahren betreuen wir sowohl als Schiedsrichter als auch als Parteienvertreter. Dies sowohl für institutionalisierte Schiedsgerichte als auch in ad-hoc Verfahren. Beides auf nationaler und auf internationaler Ebene.
ARBEITSRECHT
Arbeitsrecht
Wir unterstützen Sie mit unserer Expertise bei allen arbeitsrechtlichen Herausforderungen. Ob Kündigungen, Arbeitsvertragsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Elternteilzeit, Datenschutzrecht oder
Arbeitskräfteüberlassung – gerade komplexen Fragestellungen widmen wir uns mit Begeisterung.
Selbstverständlich setzen wir Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche auch vor Gericht durch oder wehren unberechtigte Forderungen ab.